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zusätzliche Weiterbildungen

Ärzte und Psychologen können ihre psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierte Aus- oder Weiterbildung auch durch zusätzliche Weiterbildungen ergänzen und diese Verfahren nach Anerkennung durch die Ärzte- oder Psychologenkammer Niedersachsen in der ambulanten Krankenversorgung anwenden und unter bestimmten Voraussetzungen abrechnen.

 

Zum Teil können diese Weiterbildungen auch von andere Berufsgruppen aus der psychologischen Beratung, Pastoralpsychologie oder den Sozial‑, Erziehungs‑ und ande­ren Humanwissenschaften absolviert werden. Die Abschlüsse berechtigen dann aber nicht zur Teilnahme an der Krankenversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.