Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen sowie Pädagoginnen und Pädagogen mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen (s.u.) können am Lou Andreas-Salomé Institut sämtliche Ausbildungsinhalte absolvieren, die für die Zulassung zur staatlichen Prüfung zum Erwerb der Fachkunden in analytischer (PsA-KJP) und tiefenpsychologisch fundierter (TP-KJP) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erforderlich sind.
Im Anschluss daran kann die Approbation, die Eintragung ins Arztregister und eine Zulassung zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem beantragt werden.
Für die Ausbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin und -Psychotherapeuten werden grundsätzlich Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen sowie Ärztinnen und Ärzte zugelassen.
Für die Voraussetzungen zur Zulassung der Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Psychologinnen und Psychologen gibt das Niedersächsische Landesprüfungsamt genauere Hinweise, die den jeweils geltenden Bestimmungen entsprechen.
Die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Ärztekammer.
Die persönliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers ist bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen ausschlaggebend. Sie wird in einem besonderen Auswahlverfahren festgestellt, das aus zwei kostenpflichtigen Eignungsinterviews besteht. Das Mindestalter für die Zulassung beträgt in der Regel 25 Jahre.
Ansprechpartner: York Dennhardt, Tel.: 0551/79746385 oder Mail
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert je nach persönlicher Situation mindestens fünf Jahre und umfasst insgesamt 4200 Stunden.
Die Lehranalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Sie findet ausbildungsbegleitend statt und sollte möglichst dreistündig erfolgen.
Während der Ausbildung müssen 600 Theoriestunden absolviert werden, die im Curriculum teils vorgegeben und teils frei wählbar sind.
Bis zum Probefall (erste Ausbildungsbehandlung) müssen 10 Anamnesen erhoben werden (insgesamt in der Ausbildung 15). Nach 10 Anamnesen und bestandener Zwischenprüfung kann beim UA die Zulassung zu bis zu zwei Probefällen gestellt werden. Nach bestandener erster Probefallkasuistik beschließt der UA über die Zulassung von weiteren Fällen. Insgesamt müssen bis zur Abschlussprüfung mindestens 1000 Behandlungsstunden vorgewiesen werden, die sich auf mindestens 10 Behandlungen verteilen. Im Verlauf der Ausbildung müssen 5 Fälle im kasuistisch-technischen Seminar vorgestellt und bestanden werden, um sich für die Abschlussprüfung anzumelden. Alle Ausbildungs-Behandlungen werden engmaschig supervidiert.
Im Verlauf der Ausbildung werden Praktika absolviert: 1200 Stunden im klinisch-psychiatrischen Bereich und 600 Stunden in Ambulanzen und niedergelassenen Praxen. 20 Fallberichte sind im klinisch-psychiatrischen, 10 im ambulanten Bereich anzufertigen.
Die Kosten und Einnahmen während der Ausbildung decken sich in etwa, wie in der Beispielrechnung ersichtlich wird.
Das Institutsexamen ist mit der fünften Kasuistik bestanden. Danach kann die Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfolgen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Examensarbeit, die den Behandlungsverlauf eines Patienten darstellt, der mindestens 120 Stunden behandelt wurde.
Das Landesprüfungsamt organisiert den schriftlichen Teil sowie den mündlichen Teil des staatlichen Examens nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung KJP. Die schriftliche Prüfung findet in Form eines Multiple-Choice-Fragekatalogs statt. Die mündliche Prüfung umfasst 30 Minuten Einzel- und 30 Minuten Gruppenprüfung. Inhalt sind die Examensarbeit unter Einbeziehung theoretischer Erkenntnisse und allgemeine Fragen zur Theorie und Praxis der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie.
Im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung kann die Approbation, die Eintragung ins Arztregister und eine Zulassung zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem beantragt werden.