Die Ausbildung ist so konzipiert, dass psychologische Psychotherapeuten gemäß den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungsverordnung (PsychTh‑APrV) nach einem mindestens 5jährigen Studium alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Approbationsprüfung in der Fachkunde analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie für Erwachsene erfüllen können.
Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und entspricht gleichzeitig den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG).
Werden für die Weiterbildung DPG- oder DGPT-Lehranalytikerinnen und -lehranalytiker und DPG-Supervisorinnen und -supervisoren gewählt, kann nach dem Institutsexamen die Mitgliedschaft in der DGPT und/oder der DPG beantragt werden. Für die Aufnahme in der DPG/IPA gelten zusätzliche Voraussetzungen (s. DPG/IPA Ausbildungsrichtlinien).
Ansprechpartnerin: Dipl.-Psych. Antje v. Boetticher und Dipl.-Psych. Julia Hahn