Die Ausbildung ist so konzipiert, dass psychologische Psychotherapeuten gemäß den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungsverordnung (PsychTh‑APrV) nach einem mindestens 5jährigen Studium alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Approbationsprüfung in der Fachkunde analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie für Erwachsene erfüllen können.
Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und entspricht gleichzeitig den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG). Werden für die Weiterbildung DPG- oder DGPT-Lehranalytiker und -Supervisoren gewählt, kann nach dem Institutsexamen die Mitgliedschaft in der DGPT und/oder der DPG beantragt werden. Für die Aufnahme in der DPG/IPA gelten zusätzliche Voraussetzungen (s. DPG/IPA Ausbildungsrichtlinien).
Ansprechpartnerin: Dr. rer. biol. hum. Dipl.-Psych. Achim Kraul
Für die Ausbildung in Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie werden Psychologen mit den Hochschulabschlüssen Diplom und Master zugelassen.
Ein Antrag auf Zulassung ist jederzeit möglich. Der Bewerber stellt beim Vorsitzenden des Unterrichtsausschusses (UA) einen formlosen schriftlichen Antrag auf Zulassung und fügt einen tabellarischen Lebenslauf mit Passbild bei.
Nach zwei kostenpflichtigen Interviews mit zwei vom UA genannten Lehranalytikern wird über die Zulassung entschieden.
Die Ausbildung umfasst neben der Selbsterfahrung (s.u.) mindestens 4200 Stunden, die sich aus der theoretischen und praktischen Ausbildung (2400 Stunden) sowie der praktischen Tätigkeit (1800 Stunden als sog. Psychologe im Praktikum) zusammensetzen.
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert in der Regel mind. 5 Jahre
Die Selbsterfahrung findet in diesem Ausbildungsgang als Lehranalyse statt. Die Lehranalyse ist Grundlage und zentraler Bestandteil der psychoanalytischen und psychotherapeutischen Ausbildung. Die Lehranalyse findet in der Regel in mindestens drei Einzelsitzungen pro Woche statt (für den DPG-IPV-Abschluss in mindestens 4 Sitzungen pro Woche) und begleitet die gesamte Ausbildung kontinuierlich.
Zur Erlangung der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten sind 600 Stunden theoretischer Ausbildung nachzuweisen. 400 Std. Selbststudium können zusätzlich angerechnet werden. Die wesentlichen theoretischen Ausbildungsinhalte werden durch das Curriculum an Lehrveranstaltungen des Instituts abgedeckt. Neben dem Curriculum informieren die PsychTh-APrV sowie der Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Mains (www.impp.de), welche Ausbildungsinhalte zu erwerben sind.
Einige weitergehende, durch das PsychThG vorgeschriebene Anforderungen (z.B. Kenntnisse in psychiatrischer Diagnostik und Differentialdiagnostik) werden durch Angebote kooperierender Einrichtungen vermittelt.
Die praktische Ausbildung umfasst
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Hiervon sind
1. mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 PsychThG zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird (Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten; bei 4 dieser Patienten müssen die Familie und/oder andere Sozialpartner einbezogen sein), und
2. mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung.
Der Ausbildungsteilnehmer wählt seine Praktikumsplätze selbst. Die Institution muss nach dem PsychThG zugelassen sein und es muss zwischen der ausgewählten Institution und dem LAS-Institut ein Kooperations-/Ausbildungsvertrag bestehen.
Approbation
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Schwerpunkt "psychoanalytisch begründete Psychotherapie" schließt nach Zulassung durch das Landesprüfungsamt mit der staatlichen Prüfung ab. Mit bestandener Prüfung erwirbt der Ausbildungsteilnehmer die Approbation.
Institutsexamen
Mit dem zusätzlichen Abschlussexamen am LAS-Institut erwerben Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer die Voraussetzung zur Mitgliedschaft am Institut und in der DGPT. Für die Mitgliedschaft in der DPG müssen die DPG-Bedingungen (DPG-Lehranalytiker und zwei DPG-Supervisoren) erfüllt sein. Der Abschluss der Weiterbildung nach DPG-IPA-Richtlinien wird bisher überwiegend überregional ermöglicht.
Die Zulassung zum Abschlussexamen erfolgt auf schriftlichen Antrag, bei Zustimmung der Supervisioren, Erfüllung aller Ausbildungsanforderungen und Vorlage einer Examensarbeit, die den Behandlungsverlauf eines Patienten darstellt der unter Supervision mindestens 150 Stunden dreistündig psychoanalytisch behandelt wurde. Das Examen besteht aus einer mündlichen Darstellung des Behandlungsfalles und anschl. Diskussion über die Examensarbeit mit der Prüfungskommission.
Beispielrechnung für Kosten und Einnahmen in der Ausbildung.