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Psychoanalyse - integrierte Aus- und Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie

Die Ausbildung ist so konzipiert, dass psychologische Psychotherapeuten gemäß den Vorgaben des Psychothe­rapeutengesetzes

(PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungs­verordnung (PsychTh‑APrV) nach einer mindestens 5-jährigen Ausbildung alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Approbationsprüfung in der Fachkunde analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie für Erwachsene erfüllen können.

 

Ärztliche Weiterbildung kann integriert in TP und AP erfolgen. Mögliche Abschlüsse sind das Institutsexamen und/oder der ärztliche Zusatztitel Psychoanalyse.

 

Psycholgische Psychotherapeuten (TP) können die analytische Psychotherapie als zweite Fachkunde erwerben.

 

Aus- und Weiterbildungsbildungsrichtlinien Psychoanalyse - Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

Curriculum

Kosten der psychoanalytischen Ausbildung

 

Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoana­lyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und entspricht gleichzeitig den Weiter­bildungsrichtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG).

 

Werden für die Weiterbildung DPG- oder DGPT-Lehranalytikerinnen und -lehranalytiker und DPG-Supervisorinnen und -supervisoren gewählt, kann nach dem Institutsexamen die Mitgliedschaft in der DGPT und/oder der DPG beantragt werden. Für die Aufnahme in der DPG/IPA gelten zusätzliche Voraussetzungen (s. DPG/IPA Ausbildungsrichtlinien).

 

Ansprechpartnerin:  Dipl.-Psych. Antje v. Boetticher 

 

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