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Integrierte Ausbildung in psychoanalytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

Die Ausbildung ist so konzipiert, dass psychologische Psychotherapeuten gemäß den Vorgaben des Psychothe­rapeutengesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungs­verordnung (PsychTh‑APrV) nach einem mindestens 5jährigen Studium alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Approbationsprüfung in der Fachkunde analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie für Erwachsene erfüllen können.

 

Weiterbildungsordnung an unserem Institut zur Aur Ausbildung in Psychoanalyse und TFP (integriert) für Psychologen- Stand 4-2021

Curriculum

 

Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoana­lyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und entspricht gleichzeitig den Weiter­bildungsrichtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG).

 

Werden für die Weiterbildung DPG- oder DGPT-Lehranalytikerinnen und -lehranalytiker und DPG-Supervisorinnen und -supervisoren gewählt, kann nach dem Institutsexamen die Mitgliedschaft in der DGPT und/oder der DPG beantragt werden. Für die Aufnahme in der DPG/IPA gelten zusätzliche Voraussetzungen (s. DPG/IPA Ausbildungsrichtlinien).

 

Ansprechpartnerin:  Dipl.-Psych. Antje v. Boetticher und Dipl.-Psych. Julia Hahn

 

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Kosten der Ausbildung mit Beispielrechnung

 

Beispielrechnung für Kosten und Einnahmen in der Ausbildung.