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Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (berufsbegleitend)

 

Die Ausbildung ist so konzipiert, dass psychologische Psychotherapeuten gemäß den Vorgaben des Psychothe­rapeutengesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungs­verordnung (PsychTh‑APrV) nach einer mindestens 5jährigen berufsbegleitenden Ausbildung alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Approbationsprüfung in der Fachkunde tiefenpsychologische Psychotherapie für Erwachsene erfüllen können.

 

_Weiterbildungsordnung an unserem Institut zur Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (berufsbegleitend) -  Stand 3-2023

 

 

Ansprechpartnerin: Dipl.-Psych. Andra Habermann, Tel.: 05571/914440