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Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (berufsbegleitend)

 

Die Ausbildung ist so konzipiert, dass psychologische Psychotherapeuten gemäß den Vorgaben des Psychothe­rapeutengesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungs­verordnung (PsychTh‑APrV) nach einer mindestens 5jährigen berufsbegleitenden Ausbildung alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Approbationsprüfung in der Fachkunde tiefenpsychologische Psychotherapie für Erwachsene erfüllen können.

 

Weiterbildungsordnung zur Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (berufsbegleitend) - Stand 11-2023

 

 

Ansprechpartnerin: Dipl.-Psych. Andra Habermann, Tel.: 05571/914440