Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur approbierte Ärztinnen und Ärzte und Dipl.-Psychologinnen und Dipl.-Psychologen nach einer psychotherapeutischen Weiter- oder Ausbildung eine Zulassung zur Psychotherapie von Erwachsenen im Rahmen der Krankenversorgung zu Lasten der Krankenkassen beantragen können.
Für die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen können auch weitere Berufsgruppen eine Zulassung erhalten. Die entsprechenden Voraussetzungen finden sie hier.
Alle Berufsgruppen studieren am Lou Andreas-Salomé Institut weitgehend gemeinsam.
Da sich die zugrunde liegenden Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer für Ärzte und die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungsverordnung (PsychTh‑APrV) für psychologische Psychotherpeuten in einigen Punkten unterscheiden, sind sie im folgenden getrennt aufgeführt.