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Aus- und Weiterbildung in Psychoanalyse / Psychotherapie für Erwachsene

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur approbierte Ärztinnen und Ärzte und Dipl.-Psychologinnen und Dipl.-Psychologen nach einer psychotherapeutischen Weiter- oder Ausbildung eine Zulassung zur Psychotherapie von Erwachsenen im Rahmen der Krankenversorgung zu Lasten der Krankenkassen beantragen können.

Für die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen können auch weitere Berufsgruppen eine Zulassung erhalten. Die entsprechenden Voraussetzungen finden sie hier.

 

Alle Berufsgruppen studieren am Lou Andreas-Salomé Institut weitgehend gemeinsam.

 

Da sich die zugrunde liegenden Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer für Ärzte und die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der zugehörigen Ausbildungs‑ und Prüfungs­verordnung (PsychTh‑APrV) für psychologische Psychotherpeuten in einigen Punkten unterscheiden, sind sie im folgenden getrennt aufgeführt.

 

Hinweise zu den Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Lehranalyse, Lehrtherapie und Hörergebühr durch das Lou Andreas-Salome´ Institut finden Sie hier.

 

Hinweise zu den Möglichkeiten eines Stipendiums der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) finden Sie in diesem Flyer.